Zwei Drittel aller Tätigkeiten von Detekteien beziehen sich heute auf Delikte aus der Wirtschaft. Hier geht es meist um große Schadenssummen. Derzeit rechnet man mit einem jährlichen Schaden von 150 Miliarden Euro, der der Wirtschaft durch die steigende Kriminalität erwächst.
Etwa ein Zehntel der erfolgreichen Aufklärungen basiert auf der Mitwirkung eines Detektives. Wirtschaftsdelikte beziehen sich z.B. auf Werksspionage, Diebstahl und Veruntreuung sowie Mitarbeiter, die ihre Krankheit nur vortäuschen und die Firmen große Geldsummen kosten.
Warum ein Detektiv? Wirtschaft und Handel lehnen im eigenen Interesse ein unnötig belastetes Betriebsklima ab. Der Einsatz von Polizei erzeugt oft zu viel Aufsehen. Er kann sogar dazu führen, dass ein Unternehmen schnell in den Schlagzeilen landet.
Hier wird ein Detektiv ohne Trubel für die nötigen Beweise sorgen, mit denen ein krimineller Mitarbeiter überführt werden kann. Sobald dies gelungen ist, kann dann immer noch die Polizei eingeschaltet werden
Für heutige Unternehmen geht es dabei nicht nur um rechtliche Genugtuung. Sondern schlicht und einfach um's Überleben: Wer sein Unternehmen so weit gebracht hat, dass es im Markt erfolgreich wurde, weiß, dass jede Ressource entscheidend ist. Anders lassen sich die wachsenden Anforderungen des Wettbewerbs nicht bewältigen.
Deshalb legen immer mehr Unternehmen Wert auf erfolgreiche vorbeugende Maßnahmen. Hier zeigt sich ein noch nicht wirklich erschlossenes Tätigkeitsfeld für den Detektiv: Wirtschaft benötigt ein ganzheitliches, effizientes Sicherheitsqualitätsmanagement.
Bei der Ermittlung kommen oft versteckte Kameras und Mikrophone nebst hochwertiger Aufnahmetechnik zum Einsatz. In einigen Fällen kann es aber auch zum Einschleusen eines Detektives als Mitarbeiter kommen. Und natürlich kann es auch mal nötig sein, als Testkunde aufzutreten, um so den Täter auf frischer Tat zu ertappen.
Auch hier sind eindeutige Grenzen im Einsatz zu beachten: Der Privatbereich von Mitarbeitern ist grundsätzlich tabu. Wenn die Überwachung mit technischen Hilfsmitteln durchgeführt werden soll, oder gar ein Detektiv als Mitarbeiter unter Unternehmensaufsicht eingeschleust werden soll, dann müssen die Rechte des Betriebsrates einbezogen werden.