Der getrennt lebende Vater ist zum Unterhalt für die Kinder verpflichtet. Die erste Frage ist jetzt: in welcher Höhe muss er eine Unterhaltszahlung für die gemeinsamen Kinder leisten? Im zweiten Teil des Artikels geht es dann um die Frage: Was tun, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlen will? Die Fälle von vorgetäuschter Zahlungsunfähigkeit mehren sich...
Einen Überblick zur Berechnung des Unterhaltes für Kinder gibt die "Düsseldorfer Tabelle" - sie ist gültig seit 1. Januar 2008. Die Tabelle für die Unterhaltszahlungen je nach Einkommen stellt einen Orientierungswert dar. Für die Berechnung wird ausgegangen von einem Elternteil, der für den Partner und 2 Kinder zahlungspflichtig ist.
| Nettoeinkommen d. Unterhaltspflichtigen |
Altersstufen in Jahren | Prozent | Bedarfs- Kontrollbetrag |
|||
| 0-5 | 6-11 | 12-17 | ab 18 | |||
| bis 1.500 € | 279 € | 322 € | 365 € | 408 € | 100 % | 770 / 900 |
| 1.501 - 1.900 € | 293 € | 339 € | 384 € | 429 € | 105 % | 1.000 |
| 1.901 - 2.300 € | 307 € | 355 € | 402 € | 449 € | 110 % | 1.100 |
| 2.301 - 2.700 € | 321 € | 371 € | 420 € | 470 € | 115 % | 1.200 |
| 2.701 - 3.100 € | 335 € | 387 € | 438 € | 490 € | 120 % | 1.300 |
| 3.101 - 3.500 € | 358 € | 413 € | 468 € | 523 € | 128 % | 1.400 |
| 3.501 - 3.900 € | 380 € | 438 € | 497 € | 555 € | 136 % | 1.500 |
| 3.901 - 4.300 € | 402 € | 464 € | 526 € | 588 € | 144 % | 1.600 |
| 4.301 - 4.700 € | 425 € | 490 € | 555 € | 621 € | 152 % | 1.700 |
| 4.701 - 5.100 € | 447 € | 516 € | 584 € | 653 € | 160 % | 1.800 |
Liegt das Einkommen oberhalb von 5.101 Euro, wird im Einzelfall die Unterhaltshöhe bestimmt.
Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf drei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der oben genannte Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der weiteren Anmerkungen zu der Tabelle.
Die neue "Düsseldorfer Tabelle" ist seit 1. Januar 2008 gültig. Sie ist die bundesweit geltende Richtschnur für Unterhaltssätze. Sie hebt die "Berliner Tabelle" auf, die bisher für die unteren Einkommensgruppen in den neuen Bundesländern galt. Weitere Infos und Download der Tabelle als PDF mit Anmerkungen zum Zahlbetrag finden Sie beim OLG Düsseldorf
Eine klassische Situation für Zahlungen, die das Überleben sichern müssen: Ein Vater verweigert die Unterhaltspflicht für die von ihm gezeugten Kinder. Damit kann der andere Elternteil in schwere Not geraten. Sicher, Sie können nun klagen. Nur: Das Einklagen ist oft schwierig, weil Gerichte erst von einem begründetem Verdacht ausgehen müssen. Andernfalls wandert die Klage zu den Akten und nichts passiert.
Geht es dann wirklich nur noch auf die "harte Tour"? Überlegen Sie bitte folgendes: Zwar unterstützt der Staat mit Leistungen, aber die sind zeitlich befristet und keine Hilfe von Dauer.
Das letzte Mittel, um nicht in persönliche Not zu geraten, ist dabei ein Detektiv: Unterhalt einzufordern braucht klare Beweise vor Gericht. Und die Beweislast liegt alleine bei der Mutter.
Der zur Zahlung verpflichtete Elternteil - meist der Vater - täuscht Arbeitsunfähigkeit vor. Er erklärt vor Gericht, dass er die Zahlungen nicht leisten kann. Mit einer diskreten Observation könnte sich aber vielleicht zeigen, dass der angeblich Kranke regelmäßig Tätigkeiten nachgeht, mit denen er sein Geld verdient.
Dabei geht es darum, den Täter auf frischer Tat zu stellen, und handfestes filmisches und fotografisches Beweismaterial auf der Hand zu haben.
Mit diesen Beweisen kann der Fall vor Gericht neu aufgerollt werden. Natürlich wünscht sich jede Mutter, solche Probleme einfach zu lösen. Doch oft zeigt sich: Beim Geld hört die Freundschaft auf. Und oft auch die Ehrlichkeit.
Auch die andere Seite der Medaille ist ein Fall für den Detektiv: Unterhalt setzt auch eine ehrliche Forderung voraus.
In der Öffentlichkeit werden oft die Männer als Übeltäter hingestellt, wenn es ums Zahlen geht. Aber es geht auch anders. Was, wenn die geschiedene Frau zwar fleißig Unterhalt einfordert, aber schon in einer festen neuen Beziehung lebt? Dann wird der Exmann zum bequemen Goldesel. Völlig ungerechtfertigt muss er sein Leben nicht selten auf das absolute Existenzminimum herunterschrauben, um die Zahlungen leisten zu können.
Wenn hier ein Verdacht besteht, kann ein Privatdetektiv diskret nachforschen: Wie lebt die Exfrau zur Zeit? In der Wohnung ihres Neuen? Und die Kinder gehen von dort regelmäßig zur Schule? Dann ist die Beweislage klar: Der Anspruch auf Unterhalt ist verspielt. Es geht um eine Abzocke, die nicht zuletzt den Mann finanziell in den Ruin treiben kann.
Und so einfach sich die Fälle lesen ... Holen Sie sich lieber Hilfe von einem Profi, als den Unterhalt in langen Grabenkämpfen zu klären.
Kommentare
Unterhaltszahlungen für meine zwei Töchter 6 und 9
ich war seid Juni 2005 als Hausmann tätig und meine Ex-Frau vollberufstätig, was wir beide damals auch so wolten! Ich habe mich in erster Linie um die Kinder gekümmert und den Haushalt gemacht und das auch sehr gut wie viele mir sagten. In den Jahren bis Anfang januar 2008 haben meine Frau und ich uns auseinander gelebt wie man so schön sagt und ich habe gemerkt dass ich auch Gefühle zu Männern habe was ich meiner Ex-Frau auch gesagt habe. Im Januar 2008 haben wir uns dann getrennt im gemeinsammen Haus und haben beschlossen erst mal zusammen weiter wohnen zu bleiben aber in getrennten Schlafzimmern. Sie ging weiter arbeiten und ich habe weiter den Haushalt und die Kindeserziehung weiter geführt zum Wohle unserer Kinder. In der Zeit habe ich natürlich versucht, wieder eine Vollzeitstelle zu bekommen, was aber bis heute ohne Erfolg blieb.
im Jahr 2008 hat meine Frau einen neuen Lebenspartner gefunden der ab Sommer 2008 dann auch mit im Haus lebte. Im Laufe des Jahres 2008 haben wir uns dadrauf geeinigt, dass meine Frau das Haus behält und Ihr neuer Lebenspartner mit Teilhaber wird. Im Januar 2009 bin ich dann aus dem haus ausgezogen und habe eine Mietwohnung bezogen die ich aber selber noch nicht bezahlen kann da ich seit Januar 2009 Harz 4 beziehe. Die Kinder sind bei meiner EX-Frau geblieben weil wir das für das beste hielten da Sie so in Ihrem sozialen Umfeld blieben.Seit Januar 2009 versuche ich sehr intensiv eine neue Arbeit zu finden, bis lang ohne Erfolg. Nun hat das Oberlandgericht Oldenburg entschieden, dass ich Unterhalt zahlen soll obwohl ich es nicht kann. Was soll ich machen??