Ermittler im Privatbereich

Wenn ein Detektiv privat in Anspruch genommen wird, dann geht es meist um Zivilrechtliches. Streit mit dem Partner, wer bekommt die Kinder und wer zahlt für sie, wer erbt Opas Haus ... Hier dürfen Behörden nicht ohne einen bereits begründeten Verdacht tätig werden.

Steht für Sie viel Geld auf dem Spiel? Dann macht der Einsatz eines Detektives durchaus Sinn: Feste Beweise lassen sich vor Gericht verwerten und geben auch den Behörden Anlass zu einem schnellen Eingreifen. In der Regel stehen die beteiligten Ermittler auch als Zeugen vor Gericht zur Verfügung. Das macht es für den Kläger leichter: Recht haben und Recht bekommen sind auch im Familienrecht zwei verschiedene Sachen.

Übliche Einsatzgebiete im Privatbereich

Typische Lebensbereiche, in denen es oft zu einer Mischung von finanziellen und privaten Aspekten kommt, sind:

  • Partnerschaften
  • Fragen zum Sorgerecht
  • Erbschaften
  • in der heutigen Zeit verstärkt Unterhaltsleistungen nach Trennungen.

Dass ein Detektiv private Interessen eines Kunden vertritt, ist heute aber nicht mehr so oft von Nöten. Mehr und mehr verlagert sich sein Beruf auf wirtschaftliche Belange von Unternehmen.

Neues Scheidungsrecht

Das hängt auch mit dem jetzigen Scheidungsrecht zusammen, das 1977 geändert wurde. Das "Schuldprinzip" wurde dabei durch das "Zerrüttungsprinzip" ersetzt. Klingt schwierig, ist es aber nicht: Das Gesetz gibt nicht mehr einem der Partner die Schuld, wenn die Ehe in die Brüche geht. Sondern es stellt fest, die Ehe ist kaputt, d.h. zerrüttet. Ohne Schuldfrage gibt's laut Gesetz kein Opfer. Und somit keinen Bedarf nach detektivischer Aufklärung. Heute ist es meist nicht mehr nötig, durch eine Ermittlung etwaige Schuldfragen zu klären. So betrugen zum Beispiel die Privataufträge im Jahre 1985 noch etwa 36,5 Prozent. Im Jahre 1998 gingen sie auf unter 20 Prozent zurück.

Auch wichtig bei der Frage nach einem Detektiv: Privat heißt dennoch, dass ein berechtigtes Interesse da sein muss. Es liegt am Kunden, glaubhaft zu machen, daß ein Einsatz zur Verteidigung eigener Sach- und Rechtspositionen nötig ist. Behörden bieten dem Kunden jedoch oft weniger Hilfe als ein Detektiv.

Privat heißt hier auch: Der Kunde entscheidet, wie lange ermittelt wird. Will er den Detektiv-Auftrag wieder stoppen, kann er das jederzeit tun. Anders wäre es bei einer Behörde. Die Polizei hätte bei begründetem Verdacht keine Möglichkeit mehr, die Ermittlungen zu stoppen.

Und was bedeutet das nun für Sie? Ist es riskant, einen Detektiv privat zu engagieren? Nein. Informieren Sie sich vorher, zum Beispiel im Netz. Auch beim Detektiv gilt: Fragen kostet nichts.