Kontoinhaber, die daheim oder im Büro Onlinebanking nutzen, müssen selbst für einen ausreichenden Schutz vor Internetbetrügern sorgen. Sonst müssen sie den finanziellen Schaden tragen, der ihnen durch den Diebstahl der Zugangsdaten für das Onlinebanking entsteht. (Urteil des Landgerichts Köln, Az.: 9S 195/07. FAZ vom 26.1. 2008)
Im Klartext: Wer ohne eigenen Schutz beim Onlinebanking reingelegt wird, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz!
Mehr noch: das ahnungslose Opfer kann sich sogar selbst wegen Geldwäsche strafbar machen.
Internet-Sicherheit: das müssen Sie selbst leisten
Die Kölner Richter haben Kriterien genannt, was ein "verständiger, durchschnittlich begabter Anwender" erfüllen muss:
- beim Online-Banking nutzt er eine aktuelle Virensoftware. Kaspersky ist immer aktuell dank automatischer Updates
- er verwendet immer eine Firewall. Bei Kaspersky Internet Securtiy ist eine leistungsfähige Firewall gleich dabei. Ohne Mehraufwand. Aber wer will, kann die Firewall (wie jede andere Komponente auch) komplett selbst einstellen.
- er führt regelmäßig Sicherheitsupdates für das Betriebssystem und die Anwendungsprogramme aus. Das kann das Programm Ihnen nicht abnehmen. Aber es meldet, wenn ausführbare Programmdateien verändert werden.
- er gibt NIE seine PIN oder TAN auf Anforderung anderer weiter. Einsichtig: das sollten Sie wirklich nie tun.
- er erkennt "deutliche Hinweise auf gefälschte E-Mails unter Internetseiten seiner Bank", zum Beispiel eine "deutlich falsch geschriebene Internet-Adresse" oder Adressen ohne den Vorsatz https:// Kaspersky erkennt viele solcher Fehler schneller als die meisten Anwender und - damit sparen Sie viel, viel Zeit.
Kaspersky ist der optimale Schutz für jeden Privatanwender. Ein solches Programm ist heute ein Muss!
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