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Ermittler in der Firma

Ermittlungen im eigenen Betrieb sind immer eine brisante Angelegenheit. Einerseits muss um jeden Preis ein vertrauensvolles Betriebsklima gewährleistet bleiben. Niemand akzeptiert gerne, unter Verdacht zu stehen und observiert zu werden. Andererseits wird gerade durch das Entlarven eines 'schwarzen Schafes' ein vertrauensvolles Klima wieder möglich.

Aber: Ist es überhaupt erlaubt, einen Detektiv einzuschleusen? Wann muss z.B. der Betriebsrat informiert werden bzw. seine Zustimmung geben? Und wo liegt die Grenze zur Privatsphäre der Mitarbeiter?

Rechtlich befinden Sie sich in einer Grauzone. Exakte Regelungen gibt es nicht wirklich.Umso wichtiger, die absoluten Grenzen des Erlaubten genau zu kennen. Bedenken Sie bitte im Interesse der Firma:

Der Zweck heiligt nicht die Mittel!

Der Rahmen für Ermittler im Betrieb

Ohne wenn und aber gilt für Ermittler in der Firma:

  • Im privaten Wohnbereich eines Mitarbeiters hat der Detektiv nichts zu suchen.
  • Erlaubt ist nur die Observation in der Öffentlichkeit.
  • Vereinbaren Sie diese Bedingungen schriftlich - sicher ist sicher.

Sie können erwarten, dass eine seriöse Detektei genau weiß, wie weit ihre Ermittler gehen dürfen. Legen Sie trotzdem immer und grundsätzlich fest, dass jede Aktion dokumentiert wird. Sie sichern sich damit rechtlich ab. Und Sie haben den Überblick über die Kosten. In diesem Zusammenhang sollten Sie auch immer vorher einen Kostenvoranschlag einholen.

Rechtliches bei betrieblicher Observation

In der aktuellen Rechtsprechung scheint sich die Überzeugung durchgesetzt zu haben, dass der Einsatz eines Detektives nicht der Mitbestimmung des Betriebsrates unterliegt (BAG, Urteil vom 26.03.1991, 1 ABR 26/90). Begründet wurde dieses Urteil damit, dass nicht die Ordnung innerhalb des Betriebes Thema ist, sondern das Arbeitsverhalten des Mitarbeiters.

Aber: Sobald technische Geräte zum Einsatz kommen, muss der Betriebsrat einbezogen werden. Das gleiche gilt wenn der Detektiv im Unternehmen angestellt wird z.B. wenn er als verdeckter Ermittler tätig werden soll. Auschlaggebend soll dabei nicht der Arbeitsvertrag sein, sondern schon der Umstand, dass er von Ihnen weisungsabhängig ist. Das heißt im Klartext: Sie müssen die Karten auf den Tisch legen, bevor Sie Beweise haben. Ein schlechter Start. Das Problem lässt sich jedoch recht leicht lösen. Sie beauftragen eine Sicherheitsfirma und diese setzt den Detektiv ein und weist ihn an.

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